Verwaltung des Vermögens zu Lebzeiten
Der Vermögensverwalter agiert ausschließlich nach vertraglicher Vereinbarung. So kann er damit beauftragt werden, über die Finanzen einer Person zu walten.
Der Auftraggeber kann zum Beispiel festlegen, dass sein Vermögen zu Lebzeiten durch den Verwalter für die Kosten zur Pflege oder für Medikamente aufgewendet werden darf. Dies ist nur ein Beispiel, hier können wir auf jede Bedürfnisse eingehen. Der Verwalter verfügt damit über das Vermögen, auch dann, wenn der Auftraggeber es selbst nicht mehr kann, etwa aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Krankheit.
Verwaltung des Vermögens nach dem Tode
Der Vermögensverwalter behält auch nach dem Tod des Auftraggebers seine vertragliche Aufgabe bei. Die vertraglich geregelten Rechte und Pflichten gehen mit dem Tod dann auf die Erben über. Diese haben aber die Möglichkeit, den Vermögensverwaltungsvertrag außerordentlich zu kündigen.
Sofern kein Testamentsvollstrecker ernannt wurde, kann der Vermögensverwalter das finanzielle Erbe des Verstorbenen verteilen. Je nachdem, ob ein Testament vorliegt, muss er sich dabei an die gesetzliche Erbfolge halten oder den letzten Willen des Erblassers durchsetzen.

Private Betreuung gegenüber Behörden
Sie können eine Person ernennen, die Sie gegenüber allen Behörden und Ämtern vertritt.
Gern können Sie uns dafür einsetzen.

Der Nachlassverwalter
Ein Nachlassverwalter wird entweder vom Nachlassgericht berufen, wenn keine Erben ausfindig gemacht werden können und/oder kein Testament hinterlassen wurde oder wird von Erben eingesetzt, um unübersichtliche oder große Nachlässe zu verwalten. Dabei gehört zum Aufgabengebiet des Nachlassverwalters die vollständige Auflistung des Nachlasses sowie gegebenenfalls Nachlassgläubiger und Erben ausfindig zu machen. Er übernimmt die Aufgabe, etwaige Schulden aus dem Nachlass zu begleichen und die restliche Erbmasse aufzuteilen.
Er kümmert sich im Falle von nicht auffindbaren Erben um Beerdigung, Auflösung von Wohnung und Hausrat, Verkauf von Immobilien und Kündigungen von bestehenden Verträgen sowie um die Erbschaftssteuererklärung.
Kontaktformular

Dominik Kracheletz
"Durch die jahrelange Erfahrung im Bestatterhandwerk kann ich Ihnen die besten Hilfestellungen geben!“
HBT Abteilung
Nachlassverwaltung
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