Vermögensverwaltung, Nachlassverwaltung & Betreuung gegenüber Behörden

Der Vermögensverwalter

Ein Vermögensverwalter wird von einer Person dazu berufen, Aufgaben zur Verwaltung seines Vermögens zu übernehmen. Die Rahmenbedingungen, Pflichten und Befugnisse werden in einem vereinbarten Rahmen festgelegt.

Verwaltung des Vermögens nach dem Tode

Der Vermögensverwalter behält auch nach dem Tod des Auftraggebers seine vertragliche Aufgabe bei. Die vertraglich geregelten Rechte und Pflichten gehen mit dem Tod dann auf die Erben über. Diese haben aber die Möglichkeit, den Vermögensverwaltungsvertrag außerordentlich zu kündigen.

Sofern kein Testamentsvollstrecker ernannt wurde, kann der Vermögensverwalter das finanzielle Erbe des Verstorbenen verteilen. Je nachdem, ob ein Testament vorliegt, muss er sich dabei an die gesetzliche Erbfolge halten oder den letzten Willen des Erblassers durchsetzen.

Der Nachlassverwalter

Ein Nachlassverwalter wird entweder vom Nachlassgericht berufen, wenn keine Erben ausfindig gemacht werden können und/oder kein Testament hinterlassen wurde oder wird von Erben eingesetzt, um unübersichtliche oder große Nachlässe zu verwalten. Dabei gehört zum Aufgabengebiet des Nachlassverwalters die vollständige Auflistung des Nachlasses sowie gegebenenfalls Nachlassgläubiger und Erben ausfindig zu machen. Er übernimmt die Aufgabe, etwaige Schulden aus dem Nachlass zu begleichen und die restliche Erbmasse aufzuteilen.

Er kümmert sich im Falle von nicht auffindbaren Erben um Beerdigung, Auflösung von Wohnung und Hausrat, Verkauf von Immobilien und Kündigungen von bestehenden Verträgen sowie um die Erbschaftssteuererklärung.

Kontaktformular





    Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung




    Dominik Kracheletz
    "Durch die jahrelange Erfahrung im Bestatterhandwerk kann ich Ihnen die besten Hilfestellungen geben!“

    HBT Abteilung
    Nachlassverwaltung

    Obere Karlsstr. 17
    34117 Kassel

    Telefon: +49 (0) 5 61 / 707 47 74
    Telefax: +49 (0)5 61 / 707 47 98

    E-Mail: info@treuhand-hessen.de
    Internet: www.treuhand-hessen.de