
Warum sollte ein
Testament verfasst werden?
Wer ein Testament zu Lebzeiten verfasst, der kann selbst bestimmen, an wen der eigene Nachlass im Todesfall übergeht. Anderweitig wird das Erbe automatisch nach gesetzlich geregelter Erbfolge in der Familie verteilt.
Besonders dann, wenn von der Erbfolge abgewichen werden soll oder wenn Stief- oder Patenkinder, die nach der gesetzlichen Erbfolge keine rechtmäßigen Erben darstellen, etwas erhalten sollen, ist es sinnvoll, ein Testament zu schreiben. Ein Testament sollte also aufgesetzt werden, wenn sich der Erblasser mit der gesetzlichen Reihenfolge nicht einverstanden erklärt oder bestimmten Personen wie Freunden oder Nachbarn etwas hinterlassen möchte.
Wie sieht ein rechtsgültiges Testament aus?
Den letzten Willen kann jede Person schriftlich festhalten. Dabei ist zu beachten, dass ein Testament per Hand geschrieben sein muss. Ein digital geschriebenes Testament ist demnach nicht gültig.
Eine Unterschrift des Erblassers ist ebenfalls obligatorisch. Andernfalls ist das Testament nicht rechtskräftig, da nur über die Handschrift die Echtheit des Dokumentes bestätigt werden kann. Das Testament muss mit einer aussagekräftigen Überschrift („Mein Testament“, „Mein letzter Wille“) versehen sein, sodass es als solches erkennbar ist. Der Ort und das Datum des Dokumentes müssen vermerkt werden.
Was benötigt ein
rechtssicheres Testament?
- “Mein Testament” als Überschrift
- Der eigene Name
- Name des/der Erben
- Welche Gegenstände gehen an wen?
- Ort, Datum und Unterschrift

Das notarielle Testament
Um Formfehler beim Schreiben des
Testaments zu vermeiden, kann ein Notar
beauftragt werden. Dieser verfasst ein
notarielles Testament nach den Wünschen
des Erblassers und beurkundet es.
Das notarielle Testament wird beim zuständigen Amtsgericht bis zum Tode des Erblassers hinterlegt.
Bei größeren Vermögen ist ein notarielles Testament oft vorteilhaft. Ein erfahrener Rechtsanwalt oder Notar kann dabei helfen, das Erbe so zu verteilen, dass die Erbschaftssteuer für die Nachkommen so gering wie möglich ausfällt.
Gerne empfehlen wir Ihnen bei Bedarf einen Anwalt oder Notar des Erbrechts.

Aufgaben und Pflichten des Testamentsvollstreckers
Der Erblasser kann in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker ernennen, der sich um die Verwaltung seines Nachlasses kümmern soll. Der Testamentsvollstrecker stellt sicher, dass die beerbten Personen den ihnen zustehenden Anteil des Erbes erhalten und setzt damit den letzten Willen des Verstorbenen durch. Häufig wird ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, wenn Streitigkeiten um das Erbe zu erwarten sind. Auch hier können Sie uns als außenstehende, neutrale Personen einsetzen.
Der Testamentsvollstrecker steht in der Pflicht des Erblassers, sich respektvoll um sein Erbe und damit sein Lebenswerk zu kümmern. Zu den Aufgaben und Pflichten zählen unter anderem die Sichtung persönlicher Gegenstände, die Auflösung einer bestehenden Wohnung und die Vermittlung eines hinterlassenen Tieres.
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Dominik Kracheletz
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